Der Bildungsurlaub ist eine Arbeitnehmerweiterbildung und ist im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AwbG) geregelt. Der Bildungsurlaub umfasst bis zu fünf Tage im Jahr für den Besuch einer an erkannten beruflichen oder politischen Weiterbildung bei einer anerkannten Einrichtung. Während des Bildungsurlaubs erfolgt eine Freistellung von der Arbeit durch den Arbeitgeber unter Fortzahlung des Gehalts. Maßgeblich für die Regelung eines Bildungsurlaubs ist der Ort der Arbeitsstätte. Die Weiterbildungskosten tragen die Beschäftigten.
Der Bildungsurlaub für berufliche Weiterbildungen kann mit dem Bildungsscheck zu 50 Prozent der Veranstaltungskosten bis maximal 500,00 € gefördert werden.
Weitere Informationen zum Bildungsscheck finden Sie unter:
https://www.vhs-lennetal.de/bildungsscheck/
Weitere Informationen zum Bildungsurlaub finden Sie unter:
https://www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsurlaub-nrw