I. Haushaltssatzung des Zweckverbandes VHS Lennetal für das Haushaltsjahr 2018

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 966)  in Verbindung mit §§  8 Abs. 1 und 18 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. Oktober 1979 (GV. NRW. S. 621) zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.12.2015 (GV. NRW. S. 204) und des § 7 Abs. 1 Buchstabe b der Zweckverbandssatzung hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Volkshochschule Lennetal mit Beschluss vom  21. November 2017 folgende Haushaltssatzung beschlossen:


§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Zweckverbandes voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehende Einzahlungen und zu leistende Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge auf 1.044.800 EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.044.800 EUR

im Finanzplan mit
Gesamtbetrag d. Einzahlungen a. lfd. Verwaltungstätigkeit auf 1.007.800 EUR
Gesamtbetrag d. Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf 1.007.800 EUR

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 0 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 35.000 EUR

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR

festgesetzt.

§ 2
Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden können, wird auf 50.000 EUR festgesetzt.

§ 5
Die Verbandsumlage wird auf 267.000  EUR festgesetzt.

II. Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Haushaltssatzung des Zweckverbandes Volkshochschule Lennetal für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 19 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.1979 (GV. NRW. S. 621) zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.12.2015 (GV. NRW. S. 204) erforderliche Genehmigung ist vom Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde Lüdenscheid mit Verfügung vom 01.12.2017 (AZ: 42-15.10-14-03-16) erteilt worden.

Nach § 18 Abs. 1 GkG ist eine öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes nicht erforderlich.

Hinweis

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) gemäß § 7 Abs. 6 der GO NW nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) diese Haushaltssatzung 2018 ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,

c) die Verbandsvorsteherin hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Zweckverband Volkshochschule Lennetal vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.


Werdohl, den 04.12.2017
Silvia Voßloh                
Verbandsvorsteherin